Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildnutzungsvereinbarungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen
Beziehungen zwischen Grant Hubbs Photography (Einzelunternehmen), vertreten
durch Herrn Grant Hubbs, Binzenerstr.13a, 79539 Lörrach, im Folgenden
"Fotograf", und dem Kunden, im Folgenden "Kunde", soweit keine abweichenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Der Fotograf ist im Bereich der Fotografie tätig, insbesondere im Bereich der
Sportfotografie im Profisport.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und
nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. Privatverkauf und Nutzung zu
werblichen Zwecken sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den
Fotografen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über den Erwerb von Bildern kommt durch die Auswahl und den
Download der Bilder durch den Kunden zustande.
(2) Die Angebote des Fotografen sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den Fotografen.
§ 3 Inhalt des Vertrages
(1) Der Fotograf stellt dem Kunden Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung und
räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen
Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang
ein.
(2) Der Fotograf stellt die erstellten Bilder über die Onlinedatenbank
www.ghubbs.com zum Verkauf zur Verfügung. Der Kunde hat die Möglichkeit,
Bilder auszuwählen, herunterzuladen und für redaktionelle Zwecke zu verwenden.
Der Zugang zur Onlinedatenbank erfordert eine Registrierung und der Kunde
verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt
weiterzugeben.
(3) Sämtliche Unterlagen des Fotografen, einschließlich Inhalte auf der Webseite,
sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiederzugeben ohne ausdrückliche
Erlaubnis des Fotografen. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, ohne
Genehmigung des Fotografen Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden
der Leistung zu machen.
(4) Es besteht kein Abonnementmodell; die Bilder werden einzeln oder in Paketen
verkauft.
§ 4 Zahlung
(1) Die Honorare für die Bildnutzung richten sich nach den vereinbarten Preisen.
(2) Die Zahlung hat unmittelbar durch den Kunden mit den in der Rechnung
angegebenen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Die Zahlung wird sofort mit der
Buchung und dem Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
(3) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(4) Jede Nutzung des Fotomaterials ist honorarpflichtig, einschließlich Verwendung
als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, Layouts, Kundenpräsentationen und
Einbeziehung von Fotodetails in neue Werke.
(5) Das Honorar ist für die Gewährung von Nutzungsrechten zu zahlen, auch wenn
die beabsichtigte Nutzung teilweise oder vollständig ausbleibt. Ein bereits
bezahltes Honorar für nicht erfolgte Nutzung wird nicht erstattet.
(6) Der Kunde gerät in Verzug, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Im
Falle des Verzugs ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und
die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.
§ 5 Schutzrechte
(1) Sämtliche Ergebnisse im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Fotografen,
insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte, Marken- und
Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, stehen ausschließlich
dem Fotografen zu.
(2) Der Fotograf verfügt über die erforderlichen Rechte von Urhebern,
Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten für die vertragsmäßige
Nutzung des Fotomaterials, ausgenommen Persönlichkeitsrechte der
Abgebildeten, von Verwertungsgesellschaften verwaltete Rechte und
Urheberrechte an abgebildeten Objekten.
(3) Die Urheberrechte an den erstellten Bildern verbleiben beim Fotografen.
(4) Der Fotograf behält das Recht an seinem Logo und seiner Marke, die ohne
Zustimmung des Fotografen nicht durch den Kunden verwendet werden dürfen.
(5) Geistige Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an
projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Fotografen,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde erwirbt
lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
(6) Der Fotograf gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares
Nutzungsrecht an den erworbenen Bildern für redaktionelle Zwecke. Jegliche
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen. Erweiterte Nutzungen erfordern erneut die
Zustimmung des Fotografen.
(7) Der Kunde teilt dem Fotografen im Voraus mit, welches Fotomaterial er in
welchem Medium, zu welchem Zweck, über welchen Zeitraum und in welchem
Umfang nutzen möchte. Bei abweichender Nutzung erfolgt keine Übertragung von
Nutzungsrechten, und der Kunde haftet für entstandenen Schaden sowie etwaige
Ansprüche Dritter.
(8) Vervielfältigung, Archivierung, Überarbeitung, Bearbeitung, Weitergabe oder
Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sind ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
(9) Jegliche Rechtübertragung erfolgt unter der Bedingung der Zahlung der
vereinbarten Vergütung.§ 6 Vertraulichkeit
(1) Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichnete Informationen sind
vertraulich zu behandeln.
(2) Die Nutzung vertraulicher Informationen ist auf den Vertragszweck beschränkt.
Ohne schriftliche Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte untersagt,
ausgenommen verbundene Unternehmen und gesetzlich zur Verschwiegenheit
verpflichtete Berater.
(3) Gesetzlich erforderliche Offenlegung und Weitergabe sind erlaubt, unter
Benachrichtigung der offenlegenden Partei, wenn rechtlich zulässig.
(4) Mitarbeiter und Dritte werden zur Verschwiegenheit verpflichtet, die über das
Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht.
(5) Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht gelten für bereits bekannte,
unabhängig entwickelte oder von Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit
erhaltene Informationen.
(6) Bei Vertragsende sind vertrauliche Informationen herauszugeben oder zu
löschen, ausgenommen gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Backup-
Prozesse.
§ 7 Haftung
(1) Der Fotograf haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Er übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen an
abgebildeten Personen oder Objekten, es sei denn, ein unterzeichnetes Release-
Formular liegt vor.
(2) Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und
typischen Schaden beschränkt.
(3) Haftung für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Fotograf schützt vor Cyberkriminalität, haftet jedoch nicht für Schäden
durch solche Vorfälle.
(5) Der Kunde haftet für Aktivitäten unter Verwendung seiner Zugangsdaten. Bei
Missbrauch durch Dritte informiert er den Fotografen unverzüglich.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren
datenschutzrechtlichen Gesetze.
(2) Sofern der Fotograf im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene
Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der
Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art.
28 DS-GVO ab.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Fotograf die für die Leistungserbringung
erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an
Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Kunden immer um ein
Unternehmen handelt.§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages ungültig oder
nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Einzelvertrages
insgesamt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung wird vielmehr durch eine
Auslegung ersetzt, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten
kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotografen.
(5) Der Fotograf behält sich vor, diese AGB jederzeit mit angemessener
Vorankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.