AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildnutzungsvereinbarungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen

Beziehungen zwischen Grant Hubbs Photography (Einzelunternehmen), vertreten

durch Herrn Grant Hubbs, Binzenerstr.13a, 79539 Lörrach, im Folgenden

"Fotograf", und dem Kunden, im Folgenden "Kunde", soweit keine abweichenden

schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Der Fotograf ist im Bereich der Fotografie tätig, insbesondere im Bereich der

Sportfotografie im Profisport.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und

nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. Privatverkauf und Nutzung zu

werblichen Zwecken sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei

Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den

Fotografen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über den Erwerb von Bildern kommt durch die Auswahl und den

Download der Bilder durch den Kunden zustande.

(2) Die Angebote des Fotografen sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen,

Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch

den Fotografen.

§ 3 Inhalt des Vertrages

(1) Der Fotograf stellt dem Kunden Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung und

räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen

Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang

ein.

(2) Der Fotograf stellt die erstellten Bilder über die Onlinedatenbank

www.ghubbs.com zum Verkauf zur Verfügung. Der Kunde hat die Möglichkeit,

Bilder auszuwählen, herunterzuladen und für redaktionelle Zwecke zu verwenden.

Der Zugang zur Onlinedatenbank erfordert eine Registrierung und der Kunde

verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt

weiterzugeben.

(3) Sämtliche Unterlagen des Fotografen, einschließlich Inhalte auf der Webseite,

sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht

vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiederzugeben ohne ausdrückliche

Erlaubnis des Fotografen. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, ohne

Genehmigung des Fotografen Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden

der Leistung zu machen.

(4) Es besteht kein Abonnementmodell; die Bilder werden einzeln oder in Paketen

verkauft.

§ 4 Zahlung

(1) Die Honorare für die Bildnutzung richten sich nach den vereinbarten Preisen.

(2) Die Zahlung hat unmittelbar durch den Kunden mit den in der Rechnung

angegebenen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Die Zahlung wird sofort mit der

Buchung und dem Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart

wurde.

(3) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

(4) Jede Nutzung des Fotomaterials ist honorarpflichtig, einschließlich Verwendung

als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, Layouts, Kundenpräsentationen und

Einbeziehung von Fotodetails in neue Werke.

(5) Das Honorar ist für die Gewährung von Nutzungsrechten zu zahlen, auch wenn

die beabsichtigte Nutzung teilweise oder vollständig ausbleibt. Ein bereits

bezahltes Honorar für nicht erfolgte Nutzung wird nicht erstattet.

(6) Der Kunde gerät in Verzug, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Im

Falle des Verzugs ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und

die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.

§ 5 Schutzrechte

(1) Sämtliche Ergebnisse im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Fotografen,

insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte, Marken- und

Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, stehen ausschließlich

dem Fotografen zu.

(2) Der Fotograf verfügt über die erforderlichen Rechte von Urhebern,

Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten für die vertragsmäßige

Nutzung des Fotomaterials, ausgenommen Persönlichkeitsrechte der

Abgebildeten, von Verwertungsgesellschaften verwaltete Rechte und

Urheberrechte an abgebildeten Objekten.

(3) Die Urheberrechte an den erstellten Bildern verbleiben beim Fotografen.

(4) Der Fotograf behält das Recht an seinem Logo und seiner Marke, die ohne

Zustimmung des Fotografen nicht durch den Kunden verwendet werden dürfen.

(5) Geistige Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an

projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Fotografen,

es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde erwirbt

lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

(6) Der Fotograf gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares

Nutzungsrecht an den erworbenen Bildern für redaktionelle Zwecke. Jegliche

Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Fotografen. Erweiterte Nutzungen erfordern erneut die

Zustimmung des Fotografen.

(7) Der Kunde teilt dem Fotografen im Voraus mit, welches Fotomaterial er in

welchem Medium, zu welchem Zweck, über welchen Zeitraum und in welchem

Umfang nutzen möchte. Bei abweichender Nutzung erfolgt keine Übertragung von

Nutzungsrechten, und der Kunde haftet für entstandenen Schaden sowie etwaige

Ansprüche Dritter.

(8) Vervielfältigung, Archivierung, Überarbeitung, Bearbeitung, Weitergabe oder

Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sind ohne ausdrückliche schriftliche

Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

(9) Jegliche Rechtübertragung erfolgt unter der Bedingung der Zahlung der

vereinbarten Vergütung.§ 6 Vertraulichkeit

(1) Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichnete Informationen sind

vertraulich zu behandeln.

(2) Die Nutzung vertraulicher Informationen ist auf den Vertragszweck beschränkt.

Ohne schriftliche Zustimmung ist die Weitergabe an Dritte untersagt,

ausgenommen verbundene Unternehmen und gesetzlich zur Verschwiegenheit

verpflichtete Berater.

(3) Gesetzlich erforderliche Offenlegung und Weitergabe sind erlaubt, unter

Benachrichtigung der offenlegenden Partei, wenn rechtlich zulässig.

(4) Mitarbeiter und Dritte werden zur Verschwiegenheit verpflichtet, die über das

Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht.

(5) Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht gelten für bereits bekannte,

unabhängig entwickelte oder von Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit

erhaltene Informationen.

(6) Bei Vertragsende sind vertrauliche Informationen herauszugeben oder zu

löschen, ausgenommen gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Backup-

Prozesse.

§ 7 Haftung

(1) Der Fotograf haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Er übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen an

abgebildeten Personen oder Objekten, es sei denn, ein unterzeichnetes Release-

Formular liegt vor.

(2) Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und

typischen Schaden beschränkt.

(3) Haftung für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und nach dem

Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Fotograf schützt vor Cyberkriminalität, haftet jedoch nicht für Schäden

durch solche Vorfälle.

(5) Der Kunde haftet für Aktivitäten unter Verwendung seiner Zugangsdaten. Bei

Missbrauch durch Dritte informiert er den Fotografen unverzüglich.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren

datenschutzrechtlichen Gesetze.

(2) Sofern der Fotograf im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene

Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der

Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art.

28 DS-GVO ab.

(3) Der Kunde willigt ein, dass der Fotograf die für die Leistungserbringung

erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an

Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund

gesetzlicher Verpflichtungen.

§ 9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Kunden immer um ein

Unternehmen handelt.§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages ungültig oder

nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Einzelvertrages

insgesamt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung wird vielmehr durch eine

Auslegung ersetzt, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten

kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des

Fotografen.

(5) Der Fotograf behält sich vor, diese AGB jederzeit mit angemessener

Vorankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.